STEFAN FELBERMAYER  - Videofilmproduktion

 

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Tel. 02252/53 775 - Mobil 0664/73 61 4446 - E-Mail: felbi-videofilm@aon.at 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Stefan Felbermayer/FELBI Videofilmentertainment (nachfolgend Auftragnehmer)

und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend Auftraggeber), gelten ausschließlich die nachfolgenden

allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Mit der Abgabe einer Bestellung/eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

einverstanden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wenn der

Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem

Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden und hält sich vielmehr an die des Auftragnehmers.

Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand, das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Dieses

Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.

VERTRAGSABSCHLUSS

Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage, stellt ein Angebot an den Auftragnehmer, zum Abschluss eines

Engagementvertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar.

Der Engagementvertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt und ist unterzeichnet zu

retournieren.

BEARBEITUNG DES AUFTRAGES

Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig

erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall.

URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung

und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art,

verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und

Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.

Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten, und verpflichtet sich,

uns hiefür schad- und klaglos zu halten.

PREIS UND LIEFERTERMIN

Zahlungen des Auftragnehmers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung den geschuldeten

Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug hält sich der Auftragnehmer offen, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a.

in Rechnung zu stellen.

Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ver-

einbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen,

sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verlängern Termine

um ihre jeweilige Dauer.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegerätegeräten abspielbar. Dennoch

kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombination kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung,

dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind.

Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.


STORNIERUNG

Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers bis 4 Wochen vor Drehbeginn werden 25%, bis 2 Wochen vorher 50 %, bis zu 24 Stunden vorher

75 % und innerhalb 24 Stunden vorher 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.


SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollte dem Auftragnehmer, jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die

Qualität des Rohmaterials und den daraus resultierenden Endprodukten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk

anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber

verlautbart wurde.