STEFAN FELBERMAYER -
A-
Tel. 02252/53 775 -
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
der Fa. Stefan Felbermayer/FELBI Videofilmentertainment (nachfolgend Auftragnehmer)
und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend Auftraggeber), gelten ausschließlich die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung.
Mit der Abgabe einer Bestellung/eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber
mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wenn der
Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem
Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden und hält
sich vielmehr an die des Auftragnehmers.
Für den Fall von Streitigkeiten wird als
Gerichtsstand, das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart.
Dieses
Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.
VERTRAGSABSCHLUSS
Jede
schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage, stellt ein Angebot an
den Auftragnehmer, zum Abschluss eines
Engagementvertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar.
Der
Engagementvertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt
und ist unterzeichnet zu
retournieren.
BEARBEITUNG DES AUFTRAGES
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor,
zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig
erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der
Fall.
URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen
für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung
und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art,
verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer
über die erforderlichen Urheber-
Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers
bzw. Lizenzinhabers zu sein.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte
in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten, und verpflichtet sich,
uns hiefür schad-
Zahlungen des Auftragnehmers
gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung
den geschuldeten
Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug hält sich der Auftragnehmer offen, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a.
in Rechnung zu stellen.
Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ver-
einbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen,
sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verlängern Termine
um ihre jeweilige Dauer.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Medien werden vom Auftragnehmer auf
Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegerätegeräten abspielbar.
Dennoch
kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät-
dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar
sind.
Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers
entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
STORNIERUNG
Bei einer Stornierung
seitens des Auftraggebers bis 4 Wochen vor Drehbeginn werden 25%, bis 2 Wochen vorher
50 %, bis zu 24 Stunden vorher
75 % und innerhalb 24 Stunden vorher 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung
gestellt.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sollte dem Auftragnehmer, jegliche Unterstützung durch
den Auftraggeber am Drehort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung
für die
Qualität des Rohmaterials und den daraus resultierenden Endprodukten.
Der Auftragnehmer
ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk zu zeigen.
Er hat weiters das Recht das Filmwerk
anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber
verlautbart wurde.